Die ausschließliche Fernbehandlung ist seit einigen Jahren erlaubt. Ärzte dürfen ihre Patienten im Einzelfall ohne vorherigen Kontakt behandeln, wenn dies ärztlich vertretbar ist und dabei die erforderliche ärztliche Sorgfalt eingehalten wird. So regeln es die Berufsordnungen der Landesärztekammern im jeweiligen § 7 Absatz 4. Im Zuge der Covid-19-Krise hat sich die Nachfrage der Telemedizin sprunghaft […]