Online-Ärztin in HH droht Zulassungsentzug

Bei dem Beschluss vom Hanseatischen OVG 3 Bs 78/22 kann ich mich gar nicht entscheiden, ob Kopfschütteln, Lachen oder Weinen die richtige Reaktion ist.

https://lnkd.in/eXHZsaYu

Das OVG bestätigt in einem einstweiligen Verfahren die gravierende Verfehlung und die damit verbundene Entziehung der Zulassung einer Online-Ärztin mit 80.000 standardisierten und formularbasierten Einsätzen im Rahmen der AU-Bescheinigung. Hier nun der Versuch einer Blitzbewertung:

Kopfschütteln:
Die Formulierungen des OVG zeigen, dass die Wertigkeiten und Möglichkeiten von ärztlicher Fernbehandlung noch verkannt werden. Der Beschluss ist ein Rückschritt für alle Bemühungen der Ausweitung der Fernbehandlung sowie der Etablierung von Online-Praxen.

Lachen:
Es geht um eine 80-jährige Ärztin, die hier offensichtlich vom Bock zum Gärtner gemacht wurde. Damit dürfte sich der Schaden einer Zulassungsentziehung in Grenzen halten.

Weinen:
Die Gestaltung der entscheidungsrelevanten Online-Behandlung im Rahmen der AU-Bescheinigung ist rechtlich so plump und rücksichtslos umgesetzt, dass man dem OVG nicht verübeln kann, dieses Vorgehen nicht zu dulden.

Dr. jur. Can Ansay, das ist das Problem, wenn derartig zukunftsweisende und auch wichtige Gestaltungen nicht mit der nötigen Detailliebe und System-Empathie umgesetzt werden. Im Ergebnis schadet es einer nützlichen Entwicklung für Online-Ärzte nun mehr, als es nützt. Als Beispiel wäre hier die Verwendung von standardmäßigen Formularen zu nennen. Hier läge der Schlüssel für eine seriöse und nachhaltige Umsetzung des Konzeptes. In diesem Fall wurde die Qualität und die Validierung des Verfahrens einfach ignoriert und dann ist das Ergebnis nicht verwunderlich und kann auch juristisch jetzt nicht mehr gerettet werden.

Wir brauchen kreative und geistreiche Lösungen, um Disruption ins System zu bringen. An beidem mangelte es hier.