Nur ein Recht auf Datenübermittlung kann der Medizin noch helfen!

Wir sind in Deutschland für eine innovative digitale Medizin völlig falsch aufgestellt. Es gibt unzählige Beteiligte, die dafür bezahlt oder belohnt werden, wenn sie die Daten schützen und damit eine unkomplizierte und effektive Weitergabe von medizinischen Daten verhindern. In Hamburg wurde der Landesdatenschutzbeauftragte mit der Maßgabe gesucht ein möglichst “scharfer Hund” zu sein, um der offenen Datenübermittlung die Stirn zu bieten.

Das ist in der Medizin vollkommen kontraproduktiv. Der schnelle, unkomplizierte und effektive Datenfluss ist der wesentlichste Bestandteil einer modernen und zukunftsweisenden Medizin. Hieran hängen Gesundheit und auch Leben. Es wird Zeit, dass Beteiligte dafür bezahlt und belohnt werden, dass dieser Datenfluss gewährleistet wird. Wir brauchen ein eindeutiges und einklagbares Recht auf Datenübermittlung in der Medizin.