Die Fernbehandlung von niedergelassenen Ärzten ist derzeit auf maximal 30% gedeckelt. Rechtlich ist das unhaltbar. Welchen Grund soll es denn gerade für eine solche Kappung geben. Entweder es gibt den Bedarf und die Möglichkeit zur Fernbehandlung oder eben nicht. Außerdem gilt das sozialrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot. Wird ein Patient nach erreichen der 30% Quote physisch in eine Praxis einbestellt, obwohl ihm online hätte geholfen werden können, so ist dies im höchsten Maße unwirtschaftlich. In Zeiten in denen die Kosten der Versorgung gesenkt werden sollen, ist eine solche Quote auch noch ein völlig falsches Signal. Ich warte immer noch auf den mutigen Mandanten, der mit mir eine Sonderbedarfszulassung über die 30% hinaus bei der KV beantragt und durchficht.