Gesetz gegen „Heuschrecken“ ist juristisch nicht umsetzbar
Als Weihnachtsgeschenk hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Ärzten versprochen ein Gesetz gegen „Heuschrecken“ auf den Weg zu bringen. Das Gesetz soll verhindern, dass immer mehr Arztpraxen von Finanzinvestoren übernommen werden.
Auch ohne die genaue gesetzliche Vorstellung des Ministers zu kennen, halte ich die Umsetzung dieser Idee für juristisch unmöglich und sachlich falsch.
Die wirtschaftliche Struktur der ärztlichen Leistungserbringung ist von Beginn an dual aufgestellt.
Die freiberufliche ambulante Struktur ist standesrechtlich grundsätzlich vor einem gewerblichen Aufbau geschützt. Die stationäre Klinikstruktur hingegen ist schon immer auch gewerblich durch privatwirtschaftliche Kliniken und Klinik-/ Praxisketten geprägt. Investoren- und kapitalrechtliche Inhaberschaften sind hier etabliert und weit verbreitet. Mit der Möglichkeit der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren durch Klinken, sind diese Strukturen verschmolzen.
Heute sind die gewerblichen Strukturen bereits so gefestigt, dass eine gesetzliche Anpassung zur Verhinderung von gewerblichen Investoren in den MVZ rechtlich kaum denkbar ist. Dies würde erheblich in die geschützten Eigentumsrechte der heutigen Beteiligten eingreifen.
Was auch immer der Minister hier plant, muss auf große rechtliche Hürden, alleine schon aus Gründen des Bestandsschutzes, stoßen. Auch die verfassungsrechtlichen Eigentumsrechte der Ärzte dürften betroffen sein, weil der Wert der Praxen ebenfalls geschützt ist und eine Einschränkung der Verwertung verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein muss.
Außerdem sollte der Minister auch in Betracht ziehen, dass unser sozialwirtschaftlich geschütztes Gesundheitssystem ein Effektivitätsproblem hat. Dieses kann offensichtlich durch privatwirtschaftliche Strukturen so gut effektiviert werden, dass hier gute Renditen entstehen. Dies zeigt aber nur, dass offensichtlich ein privatwirtschaftliches System viel effektiver arbeiten kann als ein staatliches, kommunales oder freiberufliches. Die Lösung für das deutsche Gesundheitssystem könnte also auch in einer weitergehenden Ökonomisierung mit Kostenreduktion und klarer Leistungsregulierung liegen. Dann ist der Vorstoß des Ministers ein erheblicher Rückschritt.