Bei AV-Verträgen regiert das Chaos!
#Daten #Auftragsverarbeitung #Verträge: Zeitlich begrenzt bis zum 23.2.2023 kann jeder über den folgenden Link:
unsere Mustercheckliste für die Prüfung von AV-Verträgen unverbindlich und kostenlos anfordern.
Diese Aktion erscheint uns äußerst wichtig, weil inzwischen mehr als 90 % der uns vorgelegten AV-Verträge unvollständig und teilweise fahrlässig unzureichend sind. Gerade wenn diese Verträge von größeren Anbietern, wie z.B. der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA kommen, ist dies alles andere, als eine Garantie dafür, dass da schon alles stimmen wird. Besonders häufig ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten des Auftragsverarbeiters unvollständig oder die Haftung des Auftragsverarbeiters ist nicht abschließend geklärt. Hiervon ist häufig auch der #Arzt oder das #MVZ betroffen, die keine eigene Rechtsabteilung beschäftigen.
AV-Verträge werden zwischen kooperierenden Partnern derzeit fast ungelesen ausgetauscht und unterschrieben. Das ist aber nicht der Sinn des Rechtsrahmens einer Auftragsverarbeitung. Die #DSGVO sieht hier klare Regelungsinhalte vor, an die sich gehalten werden muss. Das ist lästig, aber, die Verträge einfach ungeprüft zu unterschreiben, ist keine Lösung. Wir stehen gerne für derartige datenschutzrechtliche Gestaltungen oder Prüfungen zur Verfügung.