Praxisbewertung: Ärztekammer-Methode ist zu ungenau!
Praxisbewertung : Ärztekammer-Methode ist zu ungenau!
Vor 10 Jahren hat die Bundesärztekammer zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Hinweisen zur Bewertung von Arztpraxen die so genannte „Ärztekammer-Methode“ zur Praxisbewertung eingeführt.
Seither konnten wir mit dieser Methode, insbesondere zur Vorbereitung von Praxisübergaben, viele Erfahrungen sammeln. Dabei hat sich gezeigt, dass die in den Hinweisen vorgeschlagenen Annahmen im Vergleich zu anderen Verfahren zur Unternehmensbewertung häufig die Realität nicht korrekt abbilden. Besondere Kritik muss hier an dem nur sehr grob dargestellten Prognosemultiplikator geübt werden. Hier wird von nur sehr kurzen Verflüchtigungszeiträumen ausgegangen. Damit wird unterstellt, dass der ideelle Praxiswert des Übergebers sich sehr schnell in Luft auflöst. So wird der Wert der Praxis von vornherein stark herabgesetzt.
In der freien Wirtschaft wird teilweise mit gar keiner Verflüchtigung des ideellen Wertes, sondern mit einer so genannten „ewigen Rente“ gerechnet. Die sinnvolle Annäherung an einen Praxiswert findest sich wohl eher in der Mitte dieser unterschiedlichen Annahmen.
Der „grobe Daumen“ der „Ärztekammer-Methode“ führt heute dazu, dass grundsätzlich institutionelle Käufer von Praxen, wie Kliniken oder MVZ-Gruppen häufiger zum Zug kommen. Dank guter Bewertungskenntnisse greifen diese in der Regel nicht ausschließlich auf die „Ärztekammer-Methode“ zurück und können so im Wettbewerb häufig höhere Preise bieten, die der Verkäufer dann gerne annimmt.
Egal ob Käufer oder Verkäufer, für eine realisitische Annäherung an einen Praxiswert sollte man sich nicht allein auf die „Ärztekammer-Methode“ verlassen. Vorberg.Law hat daher eine Bewertungsmethode für Arzt- und Zahnarztpraxen entwickelt, die insbesondere die Verflüchtigungszeiten konkreter betrachtet und dabei auch individuelle Umstände berücksichtigen kann. Wir stehen Ärzten, MVZ’s und Kliniken jederzeit bei der Unterstützung einer Bewertung zur Verfügung!
Sebastian Vorberg LL.M. (Houston)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht