Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB wird mit Füßen getreten.
Einer der wesentlichsten Grundsätze unseres solidarisch organisierten Gesundheitswesens ist das Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Gelder der Krankenversicherten werden solidarisch durch die Krankenkassen und die Selbstverwaltung verwaltet und verteilt. Das System kann und darf Unwirtschaftlichkeit nicht dulden. Dennoch wird die Fernbehandlung auf 30 % gedeckelt, die ePA unter erheblichen Kosten durch Krankenkassen nur verwaltet, das eRezept durch vorgeschobene Datenschutzbedenken aufgehalten und digitale Innovation durch die Selbstverwaltung gegängelt.
In all diesen Fällen wird über eine Wirtschaftlichkeit dieser Entwicklungen nicht einmal nachgedacht und das Wirtschaftlichkeitsgebot wird mit den Füßen getreten. Dabei gibt es z.B. in § 12 SGB V eine klare Haftungsklausel gegen die Vorstände von Krankenkassen. Wir sollten die Unwirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen viel mehr an den Pranger stellen und auch haftungsrechtlich ahnden. Nur so schaffen wir es vielleicht, das Augenmerk wieder auf diese wesentliche Säule unserer Solidargemeinschaft zu legen.
Weiterführend hierzu auch mein Podcast mit Philip:
