Innovation braucht Kreativität: Die anwaltliche Konzeptberatung!
Heute stellen wir uns die Frage, was es mit Konzept versus Projekt auf sich hat. Immer wieder werde ich bzw. wird unsere Kanzlei von Mandanten für unsere – für Anwaltskanzleien untypische – kreative Arbeitsweise gelobt und da haben wir uns einmal überlegt, woran das eigentlich liegt und was uns von normalen Inhouse-Juristen oder Großkanzleien unterscheidet.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass der Unterschied darin liegt, dass es im Bereich der Konzeption, also dem Bereich, in dem man innovative Projekte plant sowie im Bereich des Projektes, in dem man diese umsetzt, kontrolliert oder absichert, ganz unterschiedliche Beratungsansätze (im Sinne einer Rechtsberatung) gibt.
Im Rahmen des Projektes muss ich mich auf die Sicherheit fokussieren. Ich muss die Risken einfangen, muss möglichst ohne Risiken einzugehen voranschreiten und schauen, dass ich das Projekt für alle Eventualitäten absichere. Juristen in der Projektberatung sind aufgrund dieses Sicherheits-Fokus sehr schnell dabei Dinge zu sagen wie „Sorry ist schwierig.“, „Geht nicht.“ oder „Wir müssen das ändern.“.
In der Konzeptberatung – und das ist auch einer unserer Kernbereiche – sind wir im Gegensatz dazu vollkommen frei. Wir können jede Art von juristischen Möglichkeiten durchspielen, auch wenn diese ggf. gewisse Risiken mit sich bringen. Als Beispiel kann hier das „Fernbehandlungsverbot“ angeführt werden. Zwar galt eine Zeit lang ein Fernbehandlungsverbot, das bedeutet aber im Rahmen der Konzeption nicht, dass wir uns nicht hätten überlegen können, was eigentlich passiert, wenn man sich diesem Verbot widersetzt. Man könnte die Rechtslage vielleicht ändern oder Bereiche finden, in denen man das Verbot umgehen kann.
Und genau hierin liegt unsere Stärke. Wir können im Bereich der Konzeption kreativ und ohne Tabus anfangen juristische Beratung zu betreiben. Wir wissen was funktionieren kann, ohne gleich Grenzen zu setzen. Nur wenn man sich schon im Zuge der Konzeption alle Gedanken und Argumente vorgegeben hat, kann man auch nachher im Projekt wissen, welche Risiken sich ergeben und verwirklichen können, wie ich dagegen argumentiere oder wie ich mich ggf. anpasse.
Für uns ist daher klar, dass man in der konzeptionellen Beratung einen besonderen juristischen Ansatz braucht, der unter „normalen Juristen“ relativ unterrepräsentiert ist. Das führt meist dazu, dass diese Juristen nicht die Förderer, sondern die Verhinderer großartiger Konzeptionen sind.
Wir wollen die Förderer sein und haben aus genau diesem Grund die strikt voneinander getrennten Abteilungen „Vorberg.Law Concept“ und „Vorberg.Law Project“ gegründet. Die einzige Schnittstelle zwischen den beiden Abteilungen ist der Übergang vom frei gestalteten Konzept hin zum konkreten Projekt, das rechtlich abgesichert werden muss. Auf diese Weise können wir beide Bereiche vollständig abdecken und Ihnen die bestmögliche Beratung bieten. Wir stehen Ihnen in diesem Sinne jederzeit zur Verfügung!
Sebastian Vorberg LL.M. (Houston)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht