Heute stellen wir uns die Frage, wie mit DSGVO-Abmahnungen umzugehen ist.

Das große Schreckgespenst ist da! Die DSGVO ist in Kraft und die Abmahnvereine, Querulanten und Konkurrenten drohen gegebenenfalls mit Abmahnungen für die eigenen datenschutzrechtlichen Belange, wie Datenschutzbestimmungen etc. Was kann ich tun, wenn ich eine solche DSGVO-Abmahnung erhalte? –

Wir von Vorberg.Law sind tatsächlich ein bisschen genervt davon, denn man hat ja wirklich genug zu tun mit den ganzen datenschutzrechtlichen Themen und auf einmal ist diese Abmahnung, die ja entweder tatsächlich nur schädigende Wirkung haben soll oder lediglich kommerziellen Zwecken von z.B. Abmahnvereinen dient im Raum und ist eigentlich nur lästig. Dieser Lästigkeit wollen wir verbeugen. Wir möchten helfen, aber nicht wie andere Anwälte mit der Gründung von Abmahnvereinen, um dann irgendwie alles groß aufzurollen, sondern eine direkte Hilfe für den Mandanten bzw. für den ggf. werdenden Mandanten. Zu diesem Zweck haben die die Website www.erste-hilfe-dsgvo-abmahnung.de ins Leben gerufen.

Auf Basis der Fragestellung „Was kann ich tun?“ bieten wir Hilfestellung auf zwei Ebenen. Die erste Ebene widmet sich der Frage, wie man Abmahnungen vorbeugen kann. Die zweite Ebene widmet sich der Frage, was man tun kann, wenn man bereits eine DSGVO-Abmahnung erhalten hat. Betrachtet man alles etwas genauer stellt man schnell fest, dass alles gar nicht so schlimm ist. Man kann den DSGVO-Abmahnungen gut vorbeugen und auch schon mit kleinen Dingen viel erreichen. Weder muss man die gesamte DSGVO „auseinanderflettern“ noch jeden einzelnen Paragraphen auseinandernehmen. Im Kern geht es zunächst einmal darum, die Außenwirkung auf vernünftige Weise so zu gestalten, dass man jemand, der z.B. auf die Website kommt, datenschutzrechtlich gut informiert ist und für ihn schnell ersichtlich ist, worauf er sich einlässt. Hierfür bieten wir Hilfestellung. Dabei bewegen wir uns nicht im Rahmen einer tiefgehenden Rechtsberatung. Vielmehr stellen wir Checklisten und Leitfäden zur Verfügungen, die eine erste Orientierung bieten. Alles Weitere kann man dann sehen.

Also einfach klicken, E-Mail schreiben oder anrufen. Wir sind für euch da!

 

Sebastian Vorberg LL.M. (Houston)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht