Im Umgang mit offenen Forderungen ist man oftmals zögerlich und will dem säumigen Schuldner nicht gleich mit der „harten Keule“ der anwaltlichen Forderungsbeitreibung beikommen. Man appelliert dann an sein eigenes gewissen; schiebt den schlechten oder gänzlich fehlenden Zahlungswillen des Schuldners etwa auf etwaige persönliche Probleme und verwehrt sich selbst die Möglichkeit, forsch auf den Schuldner zuzugehen.

Als Anwälte erfahren wir jedoch immer wieder, dass es unter Schuldnern durchaus auch Kandidaten gibt, die ihrerseits alles andere als ein schlechtes Gewissen haben und die Gutmütigkeit des zögernden Gläubigers hemmungslos ausnutzen.

Es ist Ihr gutes Recht bei offenen Forderungen klare Absprachen mit dem Schuldner zu treffen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir regelmäßig eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner zu schließen. Merkt man in diesem Zusammenhang, dass sich der Schuldner trotz Ihres Entgegenkommens zahlungsunwillig zeigt, müssen sie dem entschlossen entgegentreten. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Wir blicken auf eine mehr als 15-jährige Erfahrung im Bereich Inkasso zurück und haben dabei stets einen konsequenten und formal abgesicherten Ansatz verfolgt, der zu so wenig Reibungen zwischen den Parteien führt wie möglich.

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Sebastian Vorberg LL.M. (Houston)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht