Gesundheits-Apps als Hilfsmittel zulassen!
Die Frage ist: Können Gesundheits-Apps als Hilfsmittel zugelassen werden?
Hintergrund dieser Frage ist, dass bisher immer nur individuelle Verträge mit den Krankenkassen geschlossen werden, um die Bezahlung von Gesundheits-Apps zu ermöglichen. Eigentlich ist unser deutsches System jedoch ein kollektives System; d.h. erst wenn etwas zur Erstattung zugelassen ist, müssen alle Krankenkassen – egal wann und wo – die Leistung bzw. das Produkt erstatten. Dafür ist normalerweise ein Hilfsmittelkatalog vorgesehen, in welchem allgemein erstattungsfähige Hilfsmittel wie z.B. Schienen o.ä. untergebracht sind. Gesundheits-Apps sind in diesem Katalog noch nicht zu finden und das wollen wir ändern.
Daher haben wir uns der rechtlichen Überprüfung dieser Frage angenommen und auch bereits die ersten Produkte am Markt gefunden, die versuchen, über den Hilfsmittelkatalog, die allgemeine Erstattungsfähigkeit für ihre Kosten oder für ihre Preise zu erreichen. Und dieser Weg ist durchaus nicht ausgeschlossen! Unsere rechtliche Überprüfung ist diesbezüglich recht positiv verlaufen. Insbesondere der kostentechnische Aufwand, der mit der Zulassung als Hilfsmittel verbunden ist wirkt vergleichsweise überschaubar sein.
Sofern Sie planen eine Gesundheits-App auf den Markt zu bringen, wollen wir Sie dazu ermutigen unbedingt eine Aufnahme in den Hilfsmittelkatalog anzustreben, um eine allgemeine Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen erreichen zu können. Für die juristische Unterstützung im Rahmen des Zulassungsverfahrens stehen wir Ihnen dabei jederzeit gerne zur Verfügung.
Sebastian Vorberg LL.M. (Houston)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht