Von überall strömen elektronische Gesundheitsakten (eGA) auf den Markt. Insbesondere die Krankenversicherungen haben mit verschiedenen Angeboten inzwischen die Möglichkeit geschaffen (und schaffen diese auch immer mehr), dass die Versicherten ihre eigenen Daten bei sich auf dem Smartphone oder in Clouds speichern können. Nur der Markt ist darauf noch nicht hundertprozentig eingestellt.

Der Arzt ist noch ein wenig irritiert, wenn er die Anfrage von einer elektronischen Akte erhält, doch bitte sämtliche Gesundheitsdaten einer seiner Patienten herauszugeben. Der erste Gedanke geht dabei immer in Richtung Schweigepflicht. Dabei muss man sich jedoch klarmachen, dass der Patient an dieser Stelle lediglich seine Rechte wahrnimmt. Gemeint sind sowohl die Rechte aus der DSGVO, die ihm die Möglichkeit einräumen, seine Daten bei jedem und damit auch beim Arzt anzufordern und herauszuverlangen als auch die Rechte aus dem eigentlich noch viel näherliegenden Patientenrechtegesetz, welches schon vor einigen Jahren eingeführt wurde und dem Patienten einen klaren Anspruch auf Herausgabe seiner ganzen Patientenakte vom Arzt einräumt. Es ist davon auszugehen, dass es im Rahmen des elektronischen Datenverkehrs immer mehr und immer notwendiger werden wird, dass der Patient seine Rechte wahrnimmt.

Man kann allen Beteiligten, ob das nun Apps oder Ärzte sind, nur dazu raten, die kommenden Entwicklungen zu unterstützen. Zumal, da diese Entwicklung gesetzlich genau so gewünscht und vorgegeben sind und am Ende der Autonomie des Patienten entsprechen, die wir ihm ja eigentlich auch gerne zusprechen wollen.

Zum Abschluss von uns also nur noch ein kleiner Tipp: Die Dinge kommen, sie sind vielleicht etwas irritierend, haben aber ihren rechtlichen Grund und dem sollte man sich nicht widersetzen.

 

Sebastian Vorberg LL.M. (Houston)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht