Corona-Innovations-Paket
Die durch das Corona-Virus ausgelöste Pandemie verändert die Welt. Wir von Vorberg.Law haben in den letzten Tagen und Wochen festgestellt, dass die Krise in Deutschland aber auch Energie für Innovationen freisetzt. An vielen Stellen versuchen Start-Ups und sonstige Unternehmen der Gesundheitswirtschaft Mittel, Wege und Leistungen zu finden, um der Medizin in diesen schweren Zeiten durch Innovationen auf die Sprünge zu helfen.
Außerdem haben wir aber festgestellt, dass in dieser Zeit ganz besonders auf die finanziellen Mittel geachtet wird. Die Unsicherheit über den wirtschaftlichen Verlauf in der Krise lässt auch die Innovatoren zunächst aufs Budget schauen. Dies ist in Rechtsfragen nicht immer ratsam.
Daher haben wir uns entschieden unsere Rechtsberatung für Corona-Innovationen so erheblich zu subventionieren, dass auch budgetstrenge Innovatoren auf Rechtssicherheit nicht verzichten müssen. Unser Unterstützungsbeitrag in Zeiten von Corona ist daher das Corona-Innovations-Paket:
Das Corona-Innovations-Paket gilt für alle Innovationsprojekte im Rahmen der medizinischen Unterstützung in der Corona-Krise und umfasst 10 Beratungsstunden durch unsere, auf das innovative Medizinrecht spezialisierten, Rechtsanwälte für pauschal 500,- € zzgl. MwSt. Wenn möglich, versuchen wir in diesem Rahmen die Rechtssicherheit für ein innovatives Projekt grundlegend herzustellen. Das bedeutet (beispielhaft):
- Erstellung einer Roadmap für die notwendige und mögliche Beratung im Rahmen des Beratungspakete;
- Erörterung aller medizinrechtlich relevanten Fragen zu dem Projekt;
- Klärung der grundlegenden Fragen zur medizinrechtlichen Zulassung und Erstattung für Dienstleistungen und Produkte im Rahmen des Projektes;
- Erstellung der notwendigsten rechtlichen Dokumente für die zivilrechtliche Aufstellung des Projektes (z.B. Disclaimer, Nutzungsregelungen) – soweit im Zeitrahmen möglich;
- Absicherung des Datenschutzes;
- Klärung und Regelung der Haftung.
Sollte die Roadmap ergeben, dass das die Gestaltung der Dokumente (z.B. AGB, Datenschutzbestimmungen, Partnerverträge, Auftragsdatenverarbeitung etc.) den Rahmen des Paketes sprengen, kann über die Inanspruchnahme eines zweiten Paketes verhandelt werden.
Wir hoffen so unseren Beitrag in dieser Krise leisten zu können. Wir stehen jederzeit zur Verfügung.